Berlin (Reuters) - Deutsche Unternehmen sollen ab 2023 verpflichtet werden, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltsünden bei ihren ausländischen Zulieferern vorzugehen.
Die zuständigen Minister der Bundesregierung stellten dazu am Freitag in Berlin erste Details vor. Bis Mitte März soll ein Gesetzentwurf ins Kabinett kommen. Betroffen werden zunächst nur große Konzerne sein. Bei Verstößen soll es zwar keine milliardenschweren Zivilklagen geben, aber empfindliche Bußgelder. Hier sind die Details noch offen und könnten in der Regierung für Streit sorgen. Teile der Wirtschaft kritisierten das Vorhaben, die Grünen bezeichneten es als zu unambitioniert.
Ziel ist es, Zwangs- und Kinderarbeit zu verhindern oder zumindest zu reduzieren, ebenso gegen Hungerlöhne und massive Umweltzerstörungen vorzugehen. “Das Problem liegt außerhalb deutscher Grenzen”, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Verantwortung der Industrie solle nicht mehr am Werkstor aufhören, sondern sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken. “Wir machen es rechtlich verbindlich.” Selbstverpflichtungen der Industrie hätten nicht zum Ziel geführt. “Freiwilligkeit allein reicht nicht aus.”
Unternehmen müssen künftig bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem sollen sie bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Heil sagte, das Justizministerium werde einen Vorschlag zur genauen Höhe der Bußgelder machen. Für ihn sei aber eine Orientierung von bis zu zehn Prozent des Umsatzes denkbar, so könnten die Bußen in die Millionen gehen.
Zunächst soll das Lieferkettengesetz ab 2023 für Konzerne mit mehr als 3000 Mitarbeitern in Deutschland gelten, ab 2024 dann für Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten. Damit wären im ersten Schritt mehr als 600 Konzerne betroffen, im zweiten Schritt knapp 2900 Firmen. Auf Druck des CDU-geführten Wirtschaftsministeriums wird es aber keine umfangreiche zivilrechtliche Haftung für Missstände in der Lieferkette geben. Darum hatten die zuständigen Minister eineinhalb Jahre gerungen.
“ES IST KEIN PLACEBO”
Wirtschaftsminister Peter Altmaier sagte, kleinere Mittelständler seien von dem Vorhaben nicht betroffen. Außerdem greife das Gesetz erst nach der Corona-Krise. Und größere Konzerne könnten nur belangt werden, wenn sie Kenntnis von Missständen hätten. Das geplante Gesetz sende zudem ein Signal an andere Länder, hier mitzuziehen. Heil verteidigte das Vorhaben gegen Kritik, nicht scharf genug zu sein: “Das Gesetz hat Zähne. Es ist kein Placebo.” Unternehmen könnten sich nicht aus der Verantwortung stehlen, etwa durch Brancheninitiativen für Menschenrechte oder Umweltschutz. Es werde Überprüfungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geben.
Das Vorhaben sei überflüssig, sagte dagegen Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger. “Wir brauchen ein Belastungsmoratorium und keine weiteren Steine, die der Wirtschaft in den Weg gelegt werden und so einen Aufschwung erschweren.” Es sei davon auszugehen, dass die Pflichten an kleine und mittelständische Zulieferer weitergereicht würden. Der Chemieverband VCI kritisierte, der Alleingang führe zu einem Flickenteppich. Eine europäische Lösung müsse Vorrang haben. Besser wäre es gewesen, Brancheninitiativen für mehr Nachhaltigkeit einzubeziehen.
Der Wirtschaftsrat der CDU forderte die Unionsfraktion im Bundestag auf, das Vorhaben zu stoppen. Industrie-Präsident Siegfried Russwurm pochte auf gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa. “Die Umsetzung stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen.” Ganz andere Töne kamen von den Grünen: “Die Erwartungen waren niedrig und wurden dennoch enttäuscht”, sagte die Vize-Fraktionschefin im Bundestag, Anja Hajduk. “Keine Haftung, kein Umweltschutz, kein Biss.”
Heil konterte, es sei das bisher stärkste Gesetz in Europa. Es werde helfen, auch dort voranzukommen. EU-Justizkommissar Didier Reynders will noch dieses Jahr einen Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorlegen. Es sollte im Idealfall noch ambitionierter ausfallen, teilte der TÜV-Verband mit. Mit Blick auf das deutsche Vorhaben sagte TÜV-Experte Joachim Bühler: “Soziale und ökologische Standards müssen klar definiert und deren Einhaltung kontrolliert werden.” Unabhängige Prüfungen könnten für das notwendige Vertrauen sorgen. “Immer mehr Menschen wollen wissen, woher ihre Produkte von der Jeans über Lebensmittel bis zur Batterie im Elektroauto stammen, unter welchen Bedingungen sie produziert wurden und welche Nachhaltigkeitskriterien bei der Herstellung berücksichtigt wurden.”
Adidas teilte auf Anfrage mit, es müsse eine länderübergreifende, mindestens europäische Regelung geben. Nur so könnten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Große Konzerne haben oft sehr viele Zulieferer. Beispiel Volkswagen: Hier sind es weltweit rund 40.000 Lieferanten. “Wir begrüßen, dass mit der heutigen Vorlage eine lange und wichtige Debatte zu einem Ergebnis kommt”, teilte der Autobauer mit. VW unterstütze einen verbindlichen Rechtsrahmen, der Unternehmen und ihre Lieferanten auf die Wahrung von Menschenrechten verpflichtet. “Unsere eigene Verantwortung nehmen wir sehr ernst.”
Es treffe aber die Falschen, kritisierte der Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, Gabriel Felbermayr. “Ein Negativlistenansatz wäre besser, der allen Unternehmen in der Welt, denen ein Fehlverhalten nachgewiesen wird, die Beteiligung an deutschen - besser europäischen - Wertschöpfungsketten untersagt. Dass ein solcher Ansatz wirkt, zeigt das Vorbild der USA.” In Frankreich habe ein ähnliches Gesetz zudem für viel Unsicherheit gesorgt, weil Begriffe nicht genau definiert worden seien. “Hier sollte der deutsche Gesetzgeber auf Klarheit achten.”
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